Wirtschaftsrecht

Taschenkontrolle im Supermarkt und allgemeine Geschäftsbedingungen

Christian Nowotny

In einer deutschen Einzelhandelskette von Selbstbedienungsläden ist im Eingangsbereich folgender Hinweis zu finden gewesen:

„Information und Taschenannahme

Sehr geehrte Kunden!

Wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben, andernfalls weisen wir Sie höflich darauf hin, dass wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen.“

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1996, 397

15.09.1996
Heft 9/1996
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.