Im Rahmen der Gruppenbesteuerung seien Teilwertabschreibungen hinsichtlich Beteiligungen an Gruppenmitgliedern nicht abzugsfähig (§ 9 Abs 7 Satz 1 KStG). Dies gelte für inländische und ausländische Gruppenmitglieder gleichermaßen. Bei Liquidation oder Insolvenz eines ausländischen Gruppenmitglieds könnten jedoch tatsächliche und endgültige Vermögensverluste an der Beteiligung geltend gemacht werden (§ 9 Abs 6 Z 7 Satz 4 KStG). Dies gelte jedoch nur, insoweit diese endgültigen Verluste im anlässlich des Untergangs des ausländischen Gruppenmitglieds nachzuversteu-
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