Zur Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen die Arbeitgeberstellung geteilt werden kann, liegt kaum Literatur oder Judikatur vor. Im folgenden Beitrag sollen daher die damit verbundenen, grundsätzlichen Themenstellungen kurz skizziert werden. Auch die Abgrenzung zu verwandten Rechtsformen wie insb Arbeitskräfteüberlassung wird dabei angesprochen.
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