Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Teilweise Umsetzung von Inhalten des Wachstumschancengesetzes im Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Udo Eversloh

Der Bundesrat hat am 15. 12. 2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt (BR-Dr 656/23 [B]; siehe dazu Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 14. 12. 2023 [BR-Dr 656/23]). Damit werden einige steuerlich relevante Teile des "gescheiterten" Wachstumschancengesetzes (dessen Entwurf wurde durch den Bundesrat am 24. 11. 2023 an den Vermittlungsausschuss überwiesen, siehe BR-Dr 588/23) nunmehr doch umgesetzt. Hintergrund der Änderungen ist primär die rechtzeitige Anpassung an das Inkrafttreten des MoPeG. Insb folgende überblicksartig dargestellten Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz wurden in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz mit aufgenommen. Das Gesetz soll am 1. 1. 2024 in Kraft treten.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/53

18.01.2024
Heft 1/2024
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.