Abschreibungen auf Beteiligungen an Organgesellschaften sind mit einer Reihe von Fragen konfrontiert, die über die Standardfragen zur Teilwertabschreibung auf Beteiligungen hinausgehen. Diese spezifischen Fragen sollen im folgenden Artikel behandelt werden.
Die Bewertung von Beteiligungen an Organgesellschaften scheint sich aufgrund der Zusammenfassung der steuerlichen Ergebnisse von Organträger und Organgesellschaft, der handelsrechtlichen Ergebnisübernahme durch den Organträger mittels Ergebnisabführungsvertrages (EAV) und der engen wirtschaftlichen Verbindung zwischen Tochter- und Muttergesellschaft als eine Voraussetzung zur Begründung einer Organschaft von herkömmlichen Überlegungen zur Teilwertabschreibung von Beteiligungen zu unterscheiden. Der Meinungsstand lässt sich derzeit wie folgt zusammenfassen:
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