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Teilwertabschreibungen von Beteiligungen nach § 12 Abs 3 KStG idF StruktAnpG 1996

Christian Prodinger / Petra Schwarzinger

Durch das StruktAnpG 19961) erfuhr § 12 Abs 3 KStG eine Neuregelung. In Abs 3 Z 1 wird - wie schon nach der alten Regelung - normiert, dass ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen bzw ausschüttungsbedingte Verluste körperschaftsteuerlich nicht abzugsfähig sind.2)

Eine völlige Neuregelung wurde durch § 12 Abs 3 Z 2 KStG geschaffen, wonach abzugsfähige Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert oder Verluste anlässlich der Veräußerung oder eines sonstigen Ausscheidens einer zum Anlagevermögen gehörigen Beteiligung auf sieben Jahre verteilt zu berücksichtigen sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1996, 421

01.09.1996
Heft 17/1996
Autor/in
Christian Prodinger

Dr. Christian Prodinger ist Steuerberater in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Umstrukturierungen, Immobilienbesteuerung, Leasing und Rechtsmittel sowie die Kollegenberatung.