Steuerrecht

Teilwertabschreibungsverbote und die (K)Einfachverwertung von Verlusten

StB MMag. MichaelPetritz, LL.M. (International Tax Law, Vienna) / Mag. (FH) Christoph Puchner

Im Zuge des StRefG 20051) entschloss sich der Gesetzgeber ein gruppenbezogenes und ein einlagenbedingtes Teilwertabschreibungsverbot einzuführen. Um eine Mehrfachverwertung von Verlusten im Rahmen der Gruppenbesteuerung zu vermeiden, wurde in § 9 Abs 7 KStG normiert, dass Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert sowie Veräußerungsverluste nicht mit steuerlicher Wirkung erfolgen können2). Gleichzeitig mit der Einführung der Gruppenbesteuerung schränkte der Gesetzgeber gem § 12 Abs 3 Z 3 KStG aus Missbrauchsüberlegungen auch Teilwertabschreibungen im Falle von mittelbaren Einlagen ein. Dieser Beitrag befasst sich mit verschiedenen Zweifelsfragen iVm diesen (neuen) Teilwertabschreibungsverboten.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/176

17.03.2008
Heft 3/2008
Autor/in
Christoph Puchner

Mag. (FH) Christoph Puchner ist Steuerberater und Geschäftsführer bei der ECOVIS Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Transaktionsberatung, Umstrukturierungen sowie internationales Steuerrecht. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Wien der WKW, Fachvortragender bei Seminarveranstaltungen und Fachautor.