Nach langem, zähen Ringen hat das Jahresende 2023 mit der Verabschiedung des FlexKapGG (in Kraft getreten mit 1. 1. 2024) dem Gesellschaftsrecht doch noch eine wesentliche Neuerung gebracht. Auch wenn es sich um einen offenkundigen Kompromiss handelt, mit dem niemand so richtig zufrieden sein wird, handelt es sich doch um die bedeutendste Änderung des Gesellschaftsrechts seit Einführung des deutschen AktG 1937 und die erste echte Rechtsforminnovation seit dem Privatstiftungsgesetz 1993. Es ist der Regierung durchaus etwas gelungen, wenngleich in einer besitzstandfreien Welt eine Entstaubung der GmbH die bessere Lösung gewesen wäre (s bereits RdW 2021, 1 und 459).
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