Die von René Dubos getroffene Aussage wurde zwar bereits 1972 in einem vollkommen anderen Zusammenhang getätigt, trifft aber dennoch auch auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums zu. Bisher beschränkten sich die Gemeinschaftsmaßnahmen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums im Wesentlichen auf die Harmonisierung des materiellen Rechts der Mitgliedstaaten. Mittlerweile wird die Zuständigkeit der Gemeinschaft im Bereich des materiellen Rechts im Hinblick auf das geistige Eigentum voll anerkannt2). Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament haben Ende April 2004 die „Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum“3)(„Durchführungsrichtlinie“) erlassen, die für Chancengleichheit bei der Durchsetzung dieser Rechte in den Mitgliedstaaten sorgen soll. Zu diesem Zweck sollen die Durchsetzungsinstrumente in der gesamten EU angeglichen werden. Die Vorgaben der Richtlinie müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden.
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