Den allgemein zumeist mit positiven Assoziationen belegten Tieren kommt - soweit sie reiserechtliche Relevanz erlangen - bei idR ungelegenem Auftreten die unangenehme Funktion eines (zumindest behaupteten) „Reisemangels“ zu, wovon nicht nur eher ungeliebte Gattungen wie Insekten betroffen sein können, sondern etwa auch Katze und Hund, die im Übrigen geradezu als „Freund des Menschen“ gelten1).
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