Info aktuell / Finanzverwaltung

Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen 2020 durch Quotenvertreter iZm COVID-19-Pandemie abermals verlängert

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung (OHB) werden in Abschnitt 4.2. "Überwachung des Erklärungseinganges" die Sonderbestimmungen der Quotenregelung (für Steuerberater, Rechtsanwälte, Masseverwalter usw) beschrieben. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie wird die übliche Toleranzfrist von einem Monat (30. April) für die Quote 2020 neuerlich (siehe zuletzt ÖStZ 2022/350) auf nun insgesamt neun Monate (bis einschließlich 31. 12. 2022) erstreckt. Erlass des BMF 30. 9. 2022, 2022-0.698.580.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/562

15.11.2022
Heft 20/2022