Wirtschaftsrecht

Top-Up-Vereinbarungen im Übernahmerecht

Dr. Clemens Hasenauer / Mag. Stefan Arnold

Übernahmeangeboten geht in der Praxis oft der Erwerb eines Aktienpakets von einem Kernaktionär voraus bzw es wird ein Paket parallel zum Angebot erworben.1 In diesem Zusammenhang verlangt der veräußernde Kernaktionär häufig, dass für den Fall, dass der Bieter im Rahmen eines später folgenden Übernahmeangebots einen höheren Preis zahlt, auch die dem veräußernden Kernaktionär erbrachte Gegenleistung entsprechend erhöht wird. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Zulässigkeit derartiger Top-Up-Vereinbarungen nach dem österreichischen Übernahmerecht.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/715

16.11.2009
Heft 11/2009
Autor/in
Stefan Arnold

Mag. Stefan Arnold leitet die Geschäftsstelle der österreichischen Übernahmekommission und ist Vortragender zahlreicher Veranstaltungen zum Kapitalmarktrecht.

Publikationen:

Arnold/Rechberger, Neues vom Haften, Anfechten und Hinterlegen, GeS 2005, 184.

Clemens Hasenauer

Dr. Clemens Hasenauer, LL.M/MBA., ist Rechtsanwalt und Partner bei Cerha Hempel mit den Tätigkeitsschwerpunkten M&A, Kapitalmarkt- und Übernahmerecht. Er leitet das Corporate Transaction Department.

Publikationen:

Hasenauer/Eichler, Novelle der Emittenten-Compliance-Verordnung 2007, GesRZ 2012, 222; Kalss/Hasenauer, Ad-hoc-Publizität bei Beteiligungs- und Unternehmenstransaktionen, GesRZ 2010, 301.