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Trainertätigkeit im In- und Ausland - Ort der Leistungserbringung

HR Dr. Otto Sarnthein

Ein in einem Skigymnasium nicht selbstständig beschäftigter Lehrer übte daneben die Tätigkeit eines Trainers und Rennsportleiters von Spitzensportlern im Rahmen eines Werkvertrages aus. Diese selbstständige Tätigkeit umfasste vor allem die Trainings- und Wettkampfplanung, die Betreuung der Athleten im In- und Ausland sowie mehrere Verpflichtungen wie die Erhaltung des erforderlichen Ausbildungsstandes, die Verwendung vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstände, die Teilnahme an bestimmten Aktionen des Vereins und die Unterlassung jeglicher negativer Äußerungen in der Öffentlichkeit. Als Abgeltung dafür erhielt er ein jeweils auf ein Verbandjahr abgestelltes Grundhonorar, das innerhalb dieses Zeitraumes vereinbarungsgemäß zur Auszahlung gelangte.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2000/410

15.04.2000
Heft 8/2000
Autor/in
Otto Sarnthein

Hofrat Dr. Otto Sarnthein ist Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen.

Vorspann:

Aufgrund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 27/2004, wurde die gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen ab dem 1.1.2004 einer neuen Rechtslage unterstellt. Der folgende Beitrag soll die Anwendung der vorgenannten Gesetzesänderungen erleichtern und rechtliche Bedenken unter Einbeziehung aktueller VwGH-Rechtsprechung und gemeinschaftsrechtlicher Überlegungen beseitigen.