Beim grundbücherlichen Sicherungsmodell hat der Treuhänder ua zu prüfen, ob der beigezogene Baufortschrittsprüfer über eine Pflichtversicherung gem § 13 Abs 4 BTVG verfügt. Der Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen der Treuhänder dieser Prüfpflicht nachkommt.
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