Steuerrecht aktuell

Trinkgeldbefreiung hält vor dem Verfassungsgerichtshof

Dr. Franz Philipp Sutter

§ 3 Abs 1 Z 16a EStG wurde mit der Novelle BGBl I 2005/35 rückwirkend eingeführt und befreit "ortsübliche Trinkgelder" von Arbeitnehmern von der Einkommensteuerpflicht. Im einleitenden Prüfungsbeschluss des amtswegigen Gesetzesprüfungsverfahrens G 19/08 konnte der VfGH vorläufig noch keine sachliche Rechtfertigung für diese Bevorzugung von Trinkgeldbeziehern erkennen. Mit Erkenntnis vom 25. September 2008 hat er die Regelung jedoch nunmehr als zulässige Ausprägung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums bestätigt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/1031

17.11.2008
Heft 22/2008
Autor/in
Franz Philipp Sutter

Univ.-Lektor Dr. Franz Ph. Sutter ist Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes.