In letzter Zeit werden zunehmend mehr neuartige „Kapitalprodukte“ am Markt angeboten, deren steuerliche Behandlung bisweilen unklar ist. Bei all diesen Produkten geht es aber letztlich immer um die grundsätzliche Abgrenzung von§ 27 EStGund§ 30 EStG. Im Folgenden wird untersucht, wo die Grenze zwischen „Kapitalüberlassung“ und „Spekulation“ verlaufen könnte.
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