Inhalt dieses Beitrages ist die Besprechung von verschiedenen Aufzeichnungssystemen ohne Berücksichtigung von deren Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit im Sinne gesetzlicher oder erlassmäßiger Regelungen1), eben genau so, wie sie sich dem Prüfer2) in der Prüfungspraxis präsentieren, in Verbindung mit ihren Manipulationsmöglichkeiten. Verbunden damit werden daher auch solche Systeme besprochen, die in der Praxis offiziell dem Prüfer nicht bekannt sind (zB Geschäftsbuch), oder solche, die unzulässig sind (zB Standverrechnung)
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