Wirtschaftsrecht

Über Rauchverbote, Hinweise und Sanktionen - Das sonderbare Rauchverbot des Tabakgesetzes

Dr. Christian Handig

Wenngleich das umfassende Rauchverbot des TabG bereits seit 2005 besteht, ist erst mit Beginn dieses Jahres eine Verwaltungsstrafnorm in Kraft getreten. Und diese bedroht jene mit Strafe, die keine „Rauchen verboten“-Aufkleber oder Hinweise in den Räumen angebracht haben, in denen das Verbot gilt. Aber wo trifft dies zu?

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Artikel-Nr.
RdW 2007/149

15.03.2007
Heft 3/2007
Autor/in
Christian Handig

Dr. Christian Handig ist stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Wien, berät vor allem Unternehmer und begutachtet Entwürfe für Richtlinien und Gesetze; er ist auch Herausgeber und Fachautor im Bereich Wirtschaftsrecht sowie Redakteur der Zeitschrift ipCompetence.

Publikationen im Gewerberecht (ua):
Gewerberechtsnovelle 2002 – Ein kurzer Überblick, RdW 2002/488, 522; Gewerberechtsnovelle 2007 – Ein kurzer Überblick, RdW 2008/202, 253 und Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, RdW 2013/68, 69.