Info aktuell / Finanzverwaltung

Überarbeitete Gebührenrichtlinien - GebR 2019

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Am 22. Februar 2007 wurden als Auslegungsbehelf zum Gebührengesetz 1957 und im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise die Gebührenrichtlinien (GebR) veröffentlicht.

In den vergangenen mehr als 10 Jahren ist es zu zahlreichen Gesetzesänderungen sowohl im GebG 1957 als auch in Gesetzen, auf die die GebR verweisen, gekommen. Da sich vermehrt Zweifel ergeben haben, welche Aussagen der Gebührenrichtlinien - insbesondere unter dem Blickwinkel von Treu und Glauben - noch gültig und welche überholt sind, wurden die Gebührenrichtlinien dahingehend überarbeitet, dass alle nicht mehr geltenden Aussagen gestrichen, gesetzliche Neuregelungen aufgenommen und folgende Erlässe, die zu Neuregelungen ergangen sind, berücksichtigt wurden:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/155

28.03.2019
Heft 5/2019