Arbeitsrecht

Überblick über das neue Arbeitskräfteüberlassungsrecht in der Türkei

Univ.-Prof. Mag. Dr. Alpay Hekimler

Der Gesetzgeber hat am 6. 5. 2016 mit einem Änderungsgesetz1 das Arbeitskräfteüberlassungsrecht in der Türkei völlig neu geordnet. Zwar wurde 2003 mit Kundmachung des neuen Arbeitsgesetzes,2 in dem der individuelle Teil des Arbeitsrechts geregelt ist, die sogenannte "echte Form" der Arbeitskräfteüberlassung auch in der Türkei zugelassen, die als gewerbsmäßige Arbeitskräfteüberlassung bezeichnete sogenannte "unechte Form" zu praktizieren, war jedoch nicht möglich. Nun hat der Gesetzgeber nach langen Diskussionen und trotz der zum Teil heftigen Kritik der Arbeitnehmerorganisationen den Weg frei gemacht. Dieser Artikel soll im Folgenden - ohne spezifische Bereiche aufzugreifen - einen allgemeinen Überblick über die nun eingeführte gewerbsmäßige Arbeitskräfteüberlassung geben, wobei die "echte Form" aus Platzgründen nicht behandelt wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/560

17.11.2016
Heft 11/2016
Autor/in
Alpay Hekimler

Univ.-Prof. Mag. Dr. Alpay Hekimler ist Gründungsdirektor des Sozialwissenschaftlichen Institutes der Namik Kemal Universität in Tekirdag, Vorstand des Departments für Industrielle Beziehungen und Arbeitsökonomie an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und Inhaber des Lehrstuhles Sozialpolitik. Er war Gastprofessor an der Karl-Franzens-Universität in Graz und ist Träger des Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich.

Publikationen:
Zahlreiche Veröffentlichungen über türkisches Arbeits- und Sozialrecht und Sozialpolitik in in- und ausländischen Fachzeitschriften. Autor und Herausgeber, Mitherausgeber von 14 Büchern.