(Hummer/Schöb, eastlex 1/2010, S. 13)
Das allgemeine Reverse-Charge-Verfahren ist in Rumänien in Bezug auf Werklieferungen in Art 150 Abs 1 lit g roSteuerGB geregelt. Danach darf das leistende Unternehmen in Rumänien weder "located" noch umsatzsteuerlich registriert sein. Beim Leistungsempfänger ist vorausgesetzt, dass er in Rumänien "located" oder mittels eines Fiskalvertreters in Rumänien umsatzsteuerlich registriert ist. Leider biete die Definition "located" iSd § 125 Abs 2 lit b roSteuerGB Raum zur divergierenden Auslegung durch die rumän Steuerbehörden.
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