Artikelrundschau / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Übergang der Steuerschuld bei Werklieferungen in Rumänien

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner

(Hummer/Schöb, eastlex 1/2010, S. 13)

Das allgemeine Reverse-Charge-Verfahren ist in Rumänien in Bezug auf Werklieferungen in Art 150 Abs 1 lit g roSteuerGB geregelt. Danach darf das leistende Unternehmen in Rumänien weder "located" noch umsatzsteuerlich registriert sein. Beim Leistungsempfänger ist vorausgesetzt, dass er in Rumänien "located" oder mittels eines Fiskalvertreters in Rumänien umsatzsteuerlich registriert ist. Leider biete die Definition "located" iSd § 125 Abs 2 lit b roSteuerGB Raum zur divergierenden Auslegung durch die rumän Steuerbehörden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/325

01.04.2010
Heft 7/2010
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.