Artikelrundschau / Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht

Überhöhte AfA: Bilanzberichtigung bis zur Wurzel?

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner

(Doralt, RdW 2008/316, S. 360)

Bilanzierungsfehler in vergangenen Jahren sind nach der Rsp bis zur Fehlerquelle (Wurzel) zurück zu berichtigen, auch wenn die entsprechenden Jahre bereits rechtskräftig veranlagt sind. Wurde in der Vergangenheit eine überhöhte AfA angesetzt, erfolgt jedoch nach der Rsp keine Berichtigung der abgelaufenen Jahre. Nach den Ausführungen von DORALT halten FUCHS und ZORN diese Ausnahme für überholt und signalisieren damit wohl eine Änderung der Rsp.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/677

15.07.2008
Heft 14/2008
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.