Steuerrecht

Überhöhte AfA: Bilanzberichtigung bis zur Wurzel?

Bilanzierungsfehler in vergangenen Jahren sind nach der Rechtsprechung bis zur Fehlerquelle (Wurzel) zurück zu berichtigen, auch wenn die entsprechenden Jahre bereits rechtskräftig veranlagt sind. Einzige Ausnahme: eine in der Vergangenheit überhöhte AfA. Fuchs und Zorn halten diese Ausnahme für überholt und signalisieren damit wohl eine Änderung der Rechtsprechung.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/316

16.05.2008
Heft 5/2008