Wirtschaftsrecht

Übernahmekommission: Neues zum Creeping-in

Dr. Florian Kusznier, LL.M. (LSE)

Ein Aktionär, der zwar eine kontrollierende Beteiligung iSd ÜbG, aber nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält, löst gem § 22 Abs 4 ÜbG ein Pflichtangebot aus, wenn er innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten Aktien der Gesellschaft hinzuerwirbt, die ihm 2 % (oder mehr) an weiteren Stimmrechten verschaffen. Die ÜbK hat sich in einer Stellungnahme1 mit einem sehr speziellen Fall zum Creeping-in beschäftigt. Ausgehend von einer weiteren Stellungnahme der ÜbK2 werden zwei Folgeüberlegungen aufgeworfen und zur Diskussion gestellt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2011/332

16.06.2011
Heft 6/2011
Autor/in
Florian Kusznier

Dr. Florian Kusznier, LL.M. (LSE) ist Rechtsanwalt und Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind M&A, einschließlich Übernahmerecht, und Gesellschaftsrecht.