Nach gängiger Auffassung stellt die Übernahme der Kapitalertragsteuer durch den zum Abzug Verpflichteten oder durch Dritte für den Empfänger der Kapitalerträge einen weiteren abzugspflichtigen Kapitalertrag dar, welcher diesem als zusätzlicher Einkunftsteil zuzurechnen ist (vgl EStR 2000 Rz 7743). Die Gesetzessystematik spricht allerdings eine andere Sprache.
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Prof. Dr. MMag. Peter Pülzl, LL.M. ist Steuerberater; Forschungs- und Lehrtätigkeit am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck; Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW und der Kommission für Tiroler Steuerfragen; Prüfungskommissär der KSW; Fachautor und Fachvortragender.