I.*) Überprüfung von Beschlüssen eines Vereinsschiedsgerichtes auf Ausschluß eines Mitgliedes durch die ordentlichen Gerichte
Der Ausschluß eines Mitgliedes aus einem Verein stellt eine schwerwiegende Maßnahme dar. Durch einen solchen verliert das Mitglied alle jene Rechte, die mit der Mitgliedschaft zu diesem Verein verbunden sind. Eine solche Entscheidung berührt mitunter nicht nur die „Gefühlswelt“ des Ausgeschlossenen (Verlust der Teilnahmemöglichkeit am „Vereinsleben“), sondern kann auch eminent wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Dies nicht nur dann, wenn das (ausgeschlossene) Mitglied dem Verein selbst erhebliche Beiträge (Geld, Arbeitsleistungen im Rahmen der Ausgestaltung des Vereinslokales usw) geleistet hat, sondern auch dann, wenn in Hinblick auf diese Vereinsmitgliedschaft private Anschaffungen (etwa der Ankauf eines Segelbootes, eines Reitpferdes, einer teuren Golfausrüstung, einer vereinsspezifischen Kleidung, zB einer Schützenuniform, usw) getätigt worden sind, deren Verwendung nur im Rahmen des/eines Vereines sinnvoll erscheint, oder wenn gar die berufliche Position eng mit der Vereinsmitgliedschaft verbunden ist.
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