Wie viel darf der Arbeitgeber kürzen?
Immer mehr Arbeitnehmer machen von ihrem Recht auf Elternteilzeit Gebrauch. Parallel dazu entwickelte sich in der Wirtschaftspraxis der Trend von Unternehmen zum Abschluss sogenannter All-In-Verträge mit ihren Vollzeitbeschäftigten oder sind Überstundenpauschalen in den Dienstverträgen enthalten. Dabei stellt sich nunmehr die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, während der Inanspruchnahme der Elternteilzeit das Überstundenpauschale bzw den bisherigen All-In-Bezug aliquot weiterzubezahlen, oder ob er den Überstundenanteil herausrechnen darf.
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