Die Privatstiftung darf aufgedeckte stille Reserven insoweit nicht auf die Anschaffungskosten einer Ersatzbeteiligung übertragen, als diese Anschaffungskosten auf einen Gesellschafterzuschuss oder auf ein dem Gesellschafterzuschuss entsprechendes Agio entfallen. - VwGH 17. 11. 2022, Ra 2021/15/0053.
Eine österreichische Privatstiftung veräußerte im März 2008 ihre 100%-Beteiligung an der MI-AG und übertrug die dadurch aufgedeckten stillen Reserven auf eine Rücklage gem § 13 Abs 4 KStG 1988. Im Jänner 2009 erwarb die Privatstiftung 100 % der Anteile an der F-GmbH. Bei dieser wurde mit Beschluss vom selben Tag eine ordentliche Kapitalerhöhung von 35.000 € auf 1,000.000 € durchgeführt und ein Agio von 10,200.000 € vereinbart. Die Privatstiftung übertrug gem § 13 Abs 4 KStG 1988 die vollen stillen Reserven aus der Veräußerung der MI-AG iHv 11,169.687 € auf die Anschaffungskosten der F-GmbH inklusive des Agios.
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