Steuerrecht

Übertragung stiller Reserven bei Privatstiftungen

Nikolaus Zorn

Die Privatstiftung darf aufgedeckte stille Reserven insoweit nicht auf die Anschaffungskosten einer Ersatzbeteiligung übertragen, als diese Anschaffungskosten auf einen Gesellschafterzuschuss oder auf ein dem Gesellschafterzuschuss entsprechendes Agio entfallen. - VwGH 17. 11. 2022, Ra 2021/15/0053.

Eine österreichische Privatstiftung veräußerte im März 2008 ihre 100%-Beteiligung an der MI-AG und übertrug die dadurch aufgedeckten stillen Reserven auf eine Rücklage gem § 13 Abs 4 KStG 1988. Im Jänner 2009 erwarb die Privatstiftung 100 % der Anteile an der F-GmbH. Bei dieser wurde mit Beschluss vom selben Tag eine ordentliche Kapitalerhöhung von 35.000 € auf 1,000.000 € durchgeführt und ein Agio von 10,200.000 € vereinbart. Die Privatstiftung übertrug gem § 13 Abs 4 KStG 1988 die vollen stillen Reserven aus der Veräußerung der MI-AG iHv 11,169.687 € auf die Anschaffungskosten der F-GmbH inklusive des Agios.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/59

19.01.2023
Heft 1/2023
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.