In den vergangenen Jahren hat sich das „Domainrecht“ beständig weiterentwickelt, haben Lehre und Rechtsprechung ständig neue Lösungsansätze zu Fragen gefunden, die vor 10 Jahre noch zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt haben. Manchmal ist der OGH dabei - getrieben von der Lehre - über das Ziel hinausgeschossen. Bei der Beurteilung der Krone der in Domainstreitigkeiten geltend gemachten Ansprüche, dem Übertragungsanspruch, blieb er in seinem Urteil „omega.at“1) jedoch standhaft und wies das diesbezügliche Klagebegehren ab; dem Löschungsbegehren gab er hingegen statt.
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