Arbeitsrecht

Überwachung im Homeoffice

Dr. Andreas Gerhartl

Das "Boomen" von Homeoffice infolge der Corona-Krise verleiht damit zusammenhängenden Fragen in verstärktem Ausmaß Virulenz. Von besonderer Brisanz ist dabei die Überwachung der im Homeoffice tätigen Arbeitnehmer. Die mannigfaltigen technischen Möglichkeiten leisten einen weiteren Beitrag zur Beschleunigung dieser Problematik.

Homeoffice unterscheidet sich von der Erbringung von Arbeitsleistungen im Gebäude des Arbeitgebers ua dadurch, dass der unmittelbare (Sicht-)Kontakt zu Arbeitskollegen und Vorgesetzten wegfällt. Dies hat daher auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten zur Kontrolle bzw Überwachung der Arbeitnehmer. Eine direkte Überwachung des Arbeitnehmers im Homeoffice (zB Besuch durch einen Vorgesetzten oder Beauftragung eines Detektives) scheitert idR nicht nur an Erwägungen in Bezug auf die Praktikabilität, sondern auch am Erfordernis, dass dabei auf das Hausrecht des Arbeitnehmers Bedacht genommen werden muss. Somit stehen andere (technische) Möglichkeiten im Zentrum der Überlegungen.1

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Artikel-Nr.
RdW 2020/593

20.11.2020
Heft 11/2020
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.