Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

Überwachungsrecht des BR auf Einhaltung von Betriebsübungen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Gem § 89 ArbVG hat der BR das Recht, die "Einhaltung der die Arbeitnehmer des Betriebes betreffenden Rechtsvorschriften zu überwachen". Der Begriff "Rechtsvorschriften" ist dabei nicht auf Gesetz, Verordnung, KollV, Satzung, MLT oder BV beschränkt, sondern umfassender auch iS von betrieblichen Übungen zu verstehen, die zumindest einen Teil der Belegschaft betreffen. Das Überwachungsrecht des BR bezieht sich somit auch auf die Überwachung der Einhaltung einer konkreten betrieblichen Übung durch den AG (hier: Berücksichtigung der von den AN in einen sogenannten "Freiwunschkalender" einzutragenden Wünsche bei der Dienstplanerstellung). OGH 27. 2. 2019, 9 ObA 9/19t.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2019/277

19.06.2019
Heft 6/2019