Artikelrundschau September 2020 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Verpflichteten bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Eversloh, RdW 2020/506, S. 719)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Der BFH habe im Urteil vom 22. 1. 2020, XIR 2/19, entschieden, dass der Ansatz einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 249 Abs 1 Satz 1 HGB - ungeachtet einer bestehenden Außenverpflichtung (vorliegend: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende) - dann ausgeschlossen sei, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig "überlagert" wird. Im Beitrag werden dieses Urteil und die sich daraus ergebenden Praxisfolgen dargestellt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/778

19.11.2020
Heft 22/2020