Artikelrundschau / Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht

UFS: Absehen von der Steuerpflicht auch für "gemeinnützige GmbH" möglich

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: Juni 2009

(Renner, RdW 2009/397, S. 432)

Körperschaften, die begünstigte Zwecke iSd §§ 34 ff BAO verfolgen, verlieren bei Unterhalten bestimmter Betriebe diese Begünstigungen. Durch einen Bescheid des zuständigen FA kann die Steuerbefreiung wiederhergestellt werden. Das BMF verwehrt allerdings abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften in Form von Kapitalgesellschaften dieses Absehen von der Steuerpflicht. Dem ist der UFS nunmehr entgegengetreten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/787

03.08.2009
Heft 15-16/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.