Steuerrecht

UFS: Absehen von der Steuerpflicht auch für "gemeinnützige GmbH" möglich

Mag. Bernhard Renner

Körperschaften, die begünstigte Zwecke iSd §§ 34 ff BAO verfolgen, verlieren bei Unterhalten bestimmter Betriebe diese Begünstigungen. Durch eine "Ausnahmegenehmigung", eines Bescheids des zuständigen Finanzamts, kann die Steuerbefreiung wiederhergestellt werden. Das BMF verwehrt allerdings abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften in Form von Kapitalgesellschaften dieses Absehen von der Steuerpflicht. Dem ist der UFS im Einklang mit der einhelligen Lehre nunmehr entgegengetreten.1

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Artikel-Nr.
RdW 2009/397

17.06.2009
Heft 6/2009
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.