(Czigler-Reisner/Tumpel, SWK 30/2013, S. 1317)
Entgegen der Rechtsprechung des VwGH, wonach die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung verneint werde, wenn die Zahlung nicht aus dem laufenden Einkommen erfolgt sei, habe der UFS in einer aktuellen Entscheidung die Abzugsfähigkeit von außergewöhnlichen Belastungen bejaht, die aus dem Sparbuch der betreuten Person getragen wurden. Die Autoren fassen die wesentlichen Argumente der Judikatur sowie Literatur zu dieser Thematik zusammen.
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