Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Linz
Aufwendungen, die sowohl beruflich bzw beruflich als auch privat veranlasst sind, unterlagen bislang dem so genannten "Aufteilungsverbot", was zu deren gänzlicher Nichtabzugsfähigkeit führte. In Deutschland erfolgte durch den Bundesfinanzhof (BFH) bei der Beurteilung von Reisen eine Abkehr von dieser Ansicht. Nunmehr hat der Unabhängige Finanzsenat (UFS) die Aufwendungen einer gemischt veranlassten Reise anteilig anerkannt.1
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Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.
Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.