(Puchinger, FJ 12/2008, S. 439)
Der Autor befasst sich mit der Entscheidung des UFS vom 13. Juni 2008, RV/0451-L/08. Erwähnt wird abschließend auch, dass aus Sicht der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
der geltend gemachte Freibetrag für investierte Gewinne nicht zu einer Hinzurechnung gemäß § 25 Abs 2 Z 1 GSVG führt.
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