Steuerrecht

UFS: Gutschriftszinsen für Gruppenmitglieder

Dr. Stefan K. Papst, LL.M. (LSE)

Mit Ergehen des Gruppenfeststellungsbescheids müssen Gruppenmitglieder keine KöSt-Vorauszahlungen mehr entrichten. Davor sind KöSt-Vorauszahlungen selbst dann zu leisten, wenn alle Voraussetzungen für eine Gruppenbildung erfüllt sind. Erfolgt die Bescheiderlassung durch das Finanzamt verspätet, werden die KöSt-Vorauszahlungen der Gruppenmitglieder nachträglich auf Null berichtigt. Für die verspätete Rückzahlung der KöSt-Vorauszahlungen stehen dem Gruppenmitglied laut UFS1 Gutschriftzinsen zu.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/471

16.07.2009
Heft 7/2009
Autor/in
Stefan Papst

Univ.-Ass. Dr. Stefan Papst, LL.M. (LSE) ist Steuerberater und Mitarbeiter an der Universität Salzburg, Abteilung Finanzrecht.