(Schwaiger, UFSjournal 5/2009, S. 164)
Nach Ansicht des Autors untersuchen die Finanzämter bei Betriebsprüfungen nach wie vor mit viel Elan, ob die damals begünstigten Wirtschaftsgüter nicht doch vor Ablauf von vier Jahren bzw der Hälfte ihrer Nutzungsdauer ausgeschieden sind, um die seit 2005 ausgelaufene IZP rückwirkend streichen zu können. Der UFS trägt diese Linie zum Teil mit, widerspricht ihr zum Teil aber auch. Zuletzt zeigte er einige neue Aspekte und die Tatsache auf, dass die Existenz einer Mindestbehaltedauer nicht nur negativ wäre, sondern die IZP sogar rückwirkend erhöhen könnte.
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