(Prinz, UFSjournal 10/2009, S. 352)
Die Steuerfreiheit von ig Lieferungen bzw Ausfuhrlieferungen ist für die Finanzverwaltung an das Erbringen eines Buchnachweises und zusätzlich eines formellen Beförderungsnachweises bzw Ausfuhrnachweises geknüpft. Der EuGH hat die Bedeutung des Buchnachweises geschmälert. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit die EuGH-Rsp auch auf den Bereich des Beförderungsnachweises bzw des Ausfuhrnachweises umgelegt werden kann.
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