(Kuprian/Freisinger, UFSjournal 2/2009, 44)
Engagierten Lehrpersonen erwachsen iZm ihrer beruflichen Tätigkeit zahlreiche Aufwendungen. Regelmäßig kommt es dabei zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit als Werbungskosten. Die StPfl und die Abgabenbehörden befinden sich dabei oftmals im Spannungsfeld des § 16 (Werbungskosten) und des § 20 (nichtabzugsfähige Aufwendungen) EStG 1988. Die Autoren stellen diese Thematik und die Rsp des UFS zu diversen Ausgaben anhand ausgewählter Entscheidungen dar.
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