Wirtschaftsrecht

UGB: Gravierende Änderungenbeim Unternehmensübergang

MMag. Clemens Rechberger

Die Handelsrechtsreform bringt für den Unternehmensübergang gravierende Änderungen. Statt der bisher vorgesehenen Haftung des Erwerbers wird nun ein schwebend wirksamer Übergang der Rechtsverhältnisse als Normalfall angeordnet. Weiters kommt es hinkünftig nicht mehr auf die Fortführung der Firma an. Der Beitrag beleuchtet die Neuregelung und versucht, einige der offenen Fragen einer Lösung zuzuführen.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/87

15.02.2007
Heft 2/2007
Autor/in
Clemens Rechberger

MMag. Clemens Rechberger ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Vortrags- und Publikationstätigkeit im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.