In der Praxis spielt die Umbildung von Vereinen eine immer größer werdende Rolle. Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten dafür. Dieser Artikel soll Denkansätze hinsichtlich der Möglichkeiten einer Umbildung eines Vereins liefern.
Beim Begriff der Umwandlung/Umgründung von Vereinen1 bzw Verbänden2 handelt es sich um rechtliche Vorgänge, die der Reorganisation oder Umstrukturierung von Vereinen als juristische Personen dienen.3 Besondere Formen der eine Abwicklung vermeidenden Umgründungen von Vereinen und Verbänden sind nur dann und insoweit rechtlich möglich, als der österreichische Gesetzgeber dementsprechende Regelungen vorgesehen hat. Wollen zwei Vereine bzw Verbände fusionieren, dann kann diese Verschmelzung nur so erfolgen, dass der übertragende Rechtsträger aufgelöst und abgewickelt wird und das Vermögen des aufgelösten Vereins/Verbands im Rahmen der Abwicklung auf den aufnehmenden Rechtsträger durch Einzelrechtsnachfolge übergeht. So sind dem VerG 2002 keine Sonderregelungen über Vereinsumgründungen bekannt, die unter einem Absehen einer Auflösung und Abwicklung des bisherigen Vereins möglich wären.4
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