Unter Berufung auf das KapMeldeG würden sich Aufforderungen der Finanzämter an natürliche Personen häufen, Auskünfte über Kapitalabflüsse und -zuflüsse zu erteilen. Die Aufforderungen seien wenig spezifiziert, beschränken den Kreis der zu erläuternden Kapitalabflüsse weder betraglich noch sachlich und würden sich häufig auf Zeiträume vor Inkrafttreten des KapMeldeG beziehen. Der Autor untersucht den rechtlichen Rahmen für derartige Auskunftsbegehren.
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