EuGH-Judikatur zur Teilzeitmehrarbeit
Zwar gibt es hinsichtlich der konkreten Auswirkungen von EuGH 19. 10. 2023, C-660/20, Lufthansa City Line , LE-AS 10.6.1.Nr.10, und der Folgeentscheidung EuGH 29. 7. 2024, C-184/22, KfH Dialyse und Nierentransplantation , LE-AS 10.6.1.Nr.11,1 unterschiedliche Einschätzungen, doch lässt sich die beachtlich verschärfte EuGH-Positionierung zur Mehrarbeitsbenachteiligung weder leugnen noch wegdiskutieren, wie dies Sacherer/Moritz, Keine Panik auf der Lufthansa City Line, ASoK 2024, 139, sowie Sacherer/Moritz, Mehrleistungsvergütung auf dem Prüfstand, ASoK 2024/11, 410, versuchen. So wenig diese verschärfte EuGH-Positionierung als solche überzeugt (Schrank, Mehrarbeitsentgelt und Teilzeitbenachteiligungsverbot, in FS Mazal [2024]), wird sie sich freilich zumindest seit der Folgeentscheidung mit Beharren auf früheren EuGH- oder OGH-Positionen brechen lassen.
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