Das BMF hat die umfassenden Änderungen der Abgabenänderungsgesetze 20041 und 20052 zum Anlass genommen, die Umgründungssteuerrichtlinien 2002 zu überarbeiten und zu ergänzen3. Dieser Aufsatz soll die Realteilung kurz zusammenfassen und geht auf die Änderungen ein.
Eine Realteilung ist eine gesellschaftsvertraglich vereinbarte Vermögensübertragung (Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile, Forstbetriebe als Teilbetriebe, Klienten- oder Kundenstock als Teilbetriebe) im Wege einer Auf- oder Abteilung einer Personengesellschaft an einen, mehrere oder alle Gesellschafter (Rechtsnachfolger) gegen Aufgabe oder Verminderung der Gesellschafterrechte ohne oder ohne wesentliche Ausgleichszahlung4.
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