Nachdem mit dem StReformG 2005 die Gruppenbesteuerung eingeführt wurde (§ 9 KStG 1988), wird in den einzelnen Umgründungsartikeln des UmgrStR-Wartungserlasses 2006/07 erstmals der Themenkreis Umgründungen von Unternehmensgruppen umfassend dargestellt, wobei Art I UmgrStG die allgemeinen Grundsätze enthält1). Die Körperschaftsteuerrichtlinien verweisen künftig auf die Umgründungssteuerrichtlinien. Schon zu Zeiten der Organschaftsregelung sahen die Körperschaftsteuerrichtlinien - mangels eindeutiger gesetzlicher Regelungen - vor, dass bestimmte Wirkungen des Umgründungssteuergesetzes auch für den Bestand von Organschaftsverhältnissen gelten sollten. Seit Einführung der Gruppenbesteuerung bzw Veröffentlichung des Erlasses zur Besteuerung von Unternehmensgruppen bzw dessen nunmehriger Einarbeitung in den KStR-Wartungserlass 2006 (GZ BMF-010216/0034-VI/2007) sind zwar vereinzelt Aussagen zu den Wirkungen von Umgründungen veröffentlicht worden; eine umfassende Darstellung erfolgt aber nunmehr erstmals mit dem neuen UmgrStR-Wartungserlass 2006/07. Gesetzliche Regelungen im Umgründungssteuergesetz gibt es dafür aber nicht.
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