1.1. Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer Anfragebeantwortung vom 29. 7. 1994 zu den Möglichkeiten rückwirkender Vermögensveränderungen iSd § 16 Abs 5 UmgrStG für nach Art III UmgrStG einbringende Kapitalgesellschaften Stellung genommen. Dabei kommt das Bundesministerium zur Auffassung, daß § 16 Abs 5 UmgrStG unmittelbar nur hins der Z 4 und 5 für einbringende Kapitalgesellschaften anwendbar sei.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.