Diese neue Verordnung des BMF regelt die Form sowie die Struktur und den Inhalt einer Meldung von Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen iSd Umgründungssteuergesetzes nach Maßgabe von § 13 Abs 1 UmgrStG an das Finanzamt. Mit der Meldung nach den Vorgaben dieser Verordnung hat der meldende Steuerpflichtige auch seine Verpflichtung zur Anzeige dieser Umgründung nach § 43 Abs 1 UmgrStG erfüllt; die Anzeigeverpflichtung der anderen an der Umgründung beteiligten Steuerpflichtigen kann ebenso im Rahmen der Meldung erfüllt werden. Die Verordnung ist erstmalig auf Umgründungen anzuwenden, die nach dem 30. 6. 2025 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden. (BGBl II 2024/247)
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