Der 1. 1. 1992 markiert einen wichtigen Termin im steuerlichen Harmonisierungsprozeß der Europäischen Gemeinschaften: denn bis dahin mußten die ersten Harmonisierungsschritte, die die Gemeinschaft im Bereich der direkten Steuern unternommen hatte, von den EG-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt sein. Dies betrifft neben der „Mutter/Tochterrichtlinie“ (die den grenzüberschreitenden konzerninternen Dividendenfluß gemeinschaftsweit von der Besteuerung entlasten will) vor allem die „Fusionsrichtlinie“, die nicht nur internationale Unternehmensverschmelzungen, sondern auch Spaltungen, Betriebseinbringungen und Beteiligungseinbringungen ohne Steuerbelastungen ablaufen lassen möchte.
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